Flensburg und die umliegenden Regionen sind geprägt von alter Bausubstanz, welche glücklicherweise noch erhalten sind. Dennoch gibt es vielerorts und insbesondere in den Altstadtbereichen häufig Hausschwammbefälle.
Ein Hausschwammbefall gefährdet die Bewohner eines Gebäudes gleich zweifach. Zum einen gehen mit dem Hausschwammbefall häufig auch Schimmelpilzbefälle einher, welche sich akut gesundheitsgefährdend auswirken können. Zum Anderen befällt der Hausschwamm innerhalb kürzester Zeit Dachtragswerke sowie Balkenlagen, mit zerstörerischen Auswirkungen auf die Statik eines Gebäudes.
Das WTA Merkblatt 1-2-05/D gibt in Ergänzung zur Holzschutz-Norm DIN 68800-4 (Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten, Ausgabe Nov. 1992) und dem Kommentar (Ausgabe 1998) detailliert alle wesentlichen Maßnahmen wieder, die zu einer sach- und fachgerechten chemischen Bekämpfung des ‚Echten Hausschwammes‘ erforderlich sind.
„Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Echten Hauschwamm erfordern grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen. Nach DIN 68800-4 dürfen sie nur von qualifizierten Fachleuten bzw. Fachbetrieben durchgeführt werden. Dabei sollte sich der Auftraggeber absichern, dass die Ausführenden über ein entsprechendes Zertifikat und die für die fachgerechte Schwammbekämpfung erforderliche Ausrüstung verfügen.“ (Auszug aus dem WTA Merkblatt 1-2-05 / 6.1.2:)
„Die Bekämpfungsmaßnahmen erfordern grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen. Sie dürfen daher nur von qualifizierten Fachfirmen, bzw. Fachleuten durchgeführt werden, die über die erforderliche Ausrüstung verfügen.
Entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen dürfen auch im Einklang mit den Forderungen der Gefahrstoffverordnung nur von Fachfirmen ausgeführt werden, die über einen gültigen Sachkundenachweis verfügen. “(Auszug aus der DIN 68800-4 Punkt 2.5:)
Wir wurden schon vielfach zur Begutachtung vorhandener Schäden gerufen und mussten häufig ein verschlimmertes Wiederauftreten eines Befalls feststellen aufgrund von mangelhafter oder unzureichender Sanierungsmaßnahmen. Als Fachbetrieb haben wir viel Erfahrung in der Erkennung, Eingrenzung und der Sanierung von verschiedenen Schwammbefällen. Der Sachkundenachweis (TRGS 523 Abschnitt 1) für bekämpfende Holzschutzmaßnahmen zertifiziert uns des Weiteren Schwammsanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Im Zuge von Sanierungen arbeiten wir stets mit den zuständigen Sachverständigen zusammen, welche den Verlauf einer fachgerechten Durchführung dokumentieren und zertifizieren. Unsere gewerkeübergreifenden Qualifikationen als Bauunternehmen, ermöglichen uns des Weiteren ihnen eine komplette Bauwerkssanierung anzubieten- Qualität aus seiner Hand.